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Donnerstag, 29. Juli 2010 12:50

Finanzamt muss Kosten für Arbeitszimmer berücksichtigen

Karlsruhe - Ein Arbeitszimmer im eigenen Haus kann wieder steuerlich geltend gemacht werden.

Allerdings nur, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die im Jahr 2007 eingeführte Beschränkung der Abzugsmöglichkeiten sei verfassungswidrig. Ein Hauptschullehrer wollte die Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen und zog vor Gericht. Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend von 1. Januar 2007 an eine Neuregelung erlassen.




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